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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

M.I.D.D Maschinen-Industrie-Demontage-Dienstleistungen
M.I.D.D Maschinenhandling GmbH


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.


§2 Angebote & Vertragsschluss

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde oder mit der Ausführung der Leistung bzw. Lieferung begonnen wird.

(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(4) Technische Angaben, Mengen, Zeiten, Maße, Gewichte, Baujahre und Leistungsdaten sind Näherungswerte.

(5) Abbildungen und Fotos dienen ausschließlich der Veranschaulichung.

(6) Angaben außerhalb des metrischen Systems erfolgen aus handelsüblichen Gründen.


§3 Leistungsumfang

(1) Maßgeblich ist ausschließlich der schriftlich vereinbarte Leistungsumfang.

(2) Technisch notwendige Zusatz- oder Mehrleistungen gelten als beauftragt.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

(4) Eine Verantwortung für fremde Leistungen besteht nicht.


§4 Mitwirkungspflichten & Verantwortungsbereich des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:

  • Gebäudestatik und bauliche Voraussetzungen
  • Schadstofffreiheit (z. B. Asbest, Öle, Chemikalien)
  • Genehmigungen, Zugänglichkeit und Absicherung des Arbeitsbereichs

(2) Angaben des Auftraggebers gelten als vollständig und richtig.

(3) Schäden oder Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.


§5 Risiko- & Gefahrenübergang

(1) Das Risiko geht mit Beginn der Demontage auf den Auftraggeber über.

(2) Erfüllungsort ist der jeweilige Standort des Objekts.

(3) Transport erfolgt unversichert und auf Gefahr des Käufers.

(4) Versicherungen nur auf Wunsch und Kosten des Käufers.

(5) Bei Versandverzögerungen geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.


§6 Termine, Stillstand & Verzögerungen

(1) Termine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich bestätigt.

(2) Stillstands- oder Wartezeiten werden berechnet.

(3) Vertragsstrafen sind ausgeschlossen.


§7 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

(2) Voraus- und Abschlagszahlungen können verlangt werden.

(3) Zahlungen gelten erst mit Gutschrift.

(4) Bei verminderter Kreditwürdigkeit sind Forderungen sofort fällig.

(5) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Arbeiten einzustellen
  • 9 Prozentpunkte Verzugszinsen über dem Basiszinssatz zu berechnen
  • 40 € Verzugskostenpauschale zu verlangen
  • weitere Schäden geltend zu machen

§8 Eigentum & Zurückbehaltungsrecht

(1) Demontierte Materialien dienen als Sicherungseigentum.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Verwertung berechtigt.

(3) Lager- und Sicherungskosten werden berechnet.


§9 Reise- & Übernachtungskosten

(1) Sämtliche Kosten trägt der Auftraggeber.

(2) Abrechnungsfähig sind Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten.

(3) Kosten sind auch bei Abbruch oder Stornierung zu erstatten.


§10 Stornierung, Terminverschiebung & Nichtantritt

(1) Eine Stornierung ist ausgeschlossen.

(2) Terminverschiebungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

(3) Kosten und Ausfall können geltend gemacht werden.

(4) Pauschaler Schadensersatz:

  • bis 14 Tage: 40 %
  • 7–14 Tage: 60 %
  • unter 7 Tage: 90 %
  • unter 48 Std. / Nichtantritt: 100 %

(5) Fremdkosten werden vollständig berechnet.

(6) Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.


§11 Haftung

(1) Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei wesentlichen Pflichten.

(3) Keine Haftung für Dritte.

(4) Keine Haftung für Funktionsfähigkeit.

(5) Haftung bei Unmöglichkeit nur bei Verschulden.

(6) Personenschäden und Produkthaftung bleiben unberührt.

(7) Keine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.


§12 Gewährleistung

(1) Gewährleistungsfrist: 12 Monate.

(2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(3) Art der Nacherfüllung bestimmt der Auftragnehmer.


§13 Verkauf gebrauchter Maschinen und Teile (B2B)

(1) Verkauf ausschließlich an Unternehmer.

(2) Ausschluss der Sachmängelhaftung.

(3) Technischer Zustand ist unbekannt.

(4) Keine Prüfung oder Funktionskontrolle geschuldet.

(5) Angaben sind keine garantierten Eigenschaften.

(6) Ausnahmen gelten bei Vorsatz oder Garantie.


§14 Datenschutz

Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO. Es gilt die separate Datenschutzerklärung.


§15 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Salvatorische Klausel.

(4) Abmahnungen ohne vorherige Kontaktaufnahme werden zurückgewiesen.